WOHNRAUMFÖRDERUNG
Es gehört zum Grundbedürfnis des Menschen bedarfsgerecht zu wohnen. Die wirtschaftliche Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens ist aber für viele Menschen aus eigener Kraft nicht möglich.
Im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung hilft deshalb der Staat beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnungen. Der Traum von den eigenen "vier Wänden" kann Wirklichkeit werden.
Weitere Informationen:
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
- Förderratgeber für den Neubau oder Erwerb von Eigenwohnraum sowie die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Für die Schaffung von Mietwohnraum und für das Kommunale Wohnraumförderprogramm nach dem „Wohnungspakt Bayern“ ist die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Wohnungswesen zuständig:
- Neu- und Umbau von Mietwohnungen
- Kommunales Wohnraumförderprogramm
- Modernisierung von Mietwohnungen
- Heime für Menschen mit Behinderung
- Modernisierung von Heimen für alte Menschen
- Anpassung von Mietwohnraum für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen
Noch mehr Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Passau.
INTERKOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM ZUR LEERSTANDSAKTIVIERUNG
Die Städte, Märkte und Gemeinden der ILE Klosterwinkel haben gemeinsam ein Förderprogramm aufgelegt, um Leerstände in ihren Kommunen zu beseitigen. Auch die Gemeinde Beutelsbach hat sich dieser Initiative angeschlossen. Aus diesem Grund fördert die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung leerstehender Gebäude mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 10.000 Euro), und zwar im gesamten Gemeindegebiet.
Informationen zum kommunalen Förderprogramm Innenentwicklung der ILE Klosterwinkel
- Infoflyer "ILE-Förderprogramm" in digitaler Form
- ILE-Förderantrag
- Förderrichtlinie
FÖRDERFIBEL DER ILE KLOSTERWINKEL
Sie können die Förderfibel bequem durchblättern oder hier downloaden.
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