Für die am 1. April 2025 beginnende fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Regensburg hat der Landkreis Passau eine Vorschlagsliste mit geeigneten Bürgerinnen und Bürgern vorzulegen.
Für das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters können sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Passau bewerben, die u.a. das 25. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Zugehörigkeit zu kommunalen Vertretungsorganen oder einer politischen Partei bzw. einer Wählergruppe ist nicht Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste.
Es wird darauf hingewiesen, dass das verantwortungsvolle Amt einer ehrenamtlichen Richterin und eines Richters in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung verlangt und voraussetzt. Ehrenamtliche Richter unterliegen auch einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist deshalb abzugeben.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Richter
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richterin oder Richter, die dem Verwaltungsgericht Regensburg vorzulegen ist, entscheidet der Kreistag des Landkreises Passau.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis einschließlich 25. Juni 2024 beim Landratsamt Passau – Büro des Landrats – Domplatz 11, 94032 Passau zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Der Vordruck ist unter www.landkreis-passau.de abrufbar. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Passau per Mail lrbuero@landkreis-passau.de und unter Telefon-Nr. 0851/397-1238.