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Förderinstrument „Regionalbudget“ für Kleinprojekte

|   Rathaus-Info

Bewerbungsphase für 2023 ist gestartet

Frischen Schwung in die Vereinsarbeit bringen, eine neue Idee in der Seniorenarbeit realisieren, ein eigenes Umweltprojekt vor Ort umsetzen – Menschen, die etwas voranbringen wollen und Ideen gibt es viele in der Region. Meistens endet die Planung bei der Frage des Geldes. Um innerhalb der Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel entsprechende Ideen auch finanziell umsetzen zu können, stehen für das Jahr 2023 wieder Finanzmittel aus dem Förderinstrument. „Regionalbudget“ zur Verfügung. Ab sofort kann mit der Beantragung zur Förderung von Kleinprojekten begonnen werden.
Bereits zum vierten Mal hat sich die ILE Klosterwinkel beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern erfolgreich um die Teilnahme am Förderinstrument „Regionalbudget“ beworben. Danach kann sie im kommenden Jahr bis zu 100.000 € an Dritte weitergeben, um Initiativen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vor Ort anzustoßen. 
„Das Regionalbudget hat sich seit seinem Start vor zwei Jahren bis heute zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt“, so Aidenbachs Bürgermeister und Erster Vorsitzender der ILE Klosterwinkel, Karl Obermeier und verweist auf eine Neuerung: „Damit die zur Förderung ausgewählten Projekte bereits im Januar beginnen können, startet die Bewerbungsphase zur neuen Runde dieses Mal deutlich früher.“ Dies bedeutet, dass ab sofort Förderanfragen eingereicht werden können. 
Die Rahmenbedingungen der Förderung sind sehr breit definiert und umfassen im weitesten Sinne die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dies kann beispielsweise im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, durch die Umsetzung von angepassten Infrastrukturmaßnahmen, kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung in ländlichen Regionen oder zur Aufwertung des Natur- und Lebensraumes vor Ort erfolgen. Seit der erstmaligen Durchführung des Förderprogramms im Jahr 2020 wurden in den Mitgliedsgemeinden ca. 50 Projekte gefördert. Das Themenspektrum reichte dabei von der Jugendarbeit über die Regionalgeschichte, die Digitalentwicklung oder Umwelterziehung bis hin zu Inklusionsprojekten und Sanierungsmaßnahmen bei Vereinen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtausgaben dieser Projekte 20.000 € nicht übersteigen und bis September 2023 vollständig umgesetzt werden müssen.
Wer kann sich für die Förderung bewerben? Antragsteller können neben Vereinen, Stiftungen und sonstigen Gruppierungen alle am Gemeinwohl interessierte und engagierte Einzelpersonen sein. Abgabeschluss für die Förderanträge ist Freitag, der 18. November 2022. Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare sind auf der Homepage der ILE Klosterwinkel (www.klosterwinkel.de) oder bei ILE-Projektmanager Stephan Romer (stephan.romer@aidenbach.de) in der Geschäftsstelle im Rathaus Aidenbach erhältlich.

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